Gemäss Art. 8 der Kirchgemeindeordnung der Kirchgemeinde Horgen und dem entsprechenden Beschluss der Kirchenpflege vom 14. Dezember 2023 erfolgen die amtlichen Publikationen in elektronischer Form auf der Website der Reformierten Kirchgemeinde Horgen. Die Publikation erfolgt wenn möglich auch im reformiert.regional, es gelten jedoch für die Rechtsfolgen die Publikationen auf der Website der Kirchgemeinde.
Zudem werden die Meldungen auf dem Digitalen Amtsblatt Schweiz in elektronischer Form publiziert. An dieser Stelle können Sie eine Benachrichtigung abonnieren. Die Meldungen werden Ihnen entsprechend Ihren Suchkriterien zugestellt.
Gebundene Ausgaben Flachdachsanierung Hof Kirchgemeindehaus, Kelliweg 21, Horgen
Sachverhalt und Beschluss
Nach Analyse des Wasserschadens an Deckenbereichen im Untergeschoss des Kirchgemeindehauses wurde die Ursache im in die Jahre gekommenen noch originalen Flachdach aus den 60er Jahren über dem Untergeschoss des Kirchgemeindehauses (Dach unter dem Innenhof) gefunden. Umgehende Sanierungsarbeiten drängen sich auf, um weitere Wassereintritte zu verhindern. Sondierungen haben gezeigt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gesamtfläche von rund 250 m2 betroffen ist.
Die Kirchenpflege hat anlässlich ihrer Sitzung vom 29. August 2024 einen Kredit zur Flachdachsanierung von CHF 340’000.00 als gebundene Ausgabe bewilligt.
Auflage
Der diesbezügliche Beschluss kann online eingesehen werden und liegt im Sekretariat der Kirchgemeinde Horgen, Kelliweg 21, 8810 Horgen während der Rekursfrist zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (§§ 19 ff VRG) bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Horgen, 24.09.2024 Evang.-ref. Kirchenpflege Horgen