Amtliche Publikationen

Gemäss Art. 8 der Kirchgemeindeordnung der Kirchgemeinde Horgen und dem entsprechenden Beschluss der Kirchenpflege vom 14. Dezember 2023 erfolgen die amtlichen Publikationen in elektronischer Form auf der Website der Reformierten Kirchgemeinde Horgen. Die Publikation erfolgt wenn möglich auch im reformiert.regional, es gelten jedoch für die Rechtsfolgen die Publikationen auf der Website der Kirchgemeinde.

Zudem werden die Meldungen auf dem Digitalen Amtsblatt Schweiz in elektronischer Form publiziert. An dieser Stelle können Sie eine Benachrichtigung abonnieren. Die Meldungen werden Ihnen entsprechend Ihren Suchkriterien zugestellt.


Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 7. Juni 2026, 11.15 Uhr
Kirchgemeindehaus, Kleiner Saal

Traktanden:

  1. Jahresrechnung 2025 Kirchgemeindegut Horgen und Heimat-Stiftung Horgen
    a. Laufende Rechnung
    b. Investitionsrechnung
    c. Bestandesrechnung (Bilanz)
    d. Sonderrechnungen
    e. Jahresrechnung und Bilanz der Heimat-Stiftung Horgen
    f. Abschiede
  2. Pfarrwahlkommission
    a. Bestellung einer Pfarrwahlkommission für die Besetzung der vakanten Pfarrstelle,
    b. Festsetzung der Zahl der zugewählten Mitglieder,
    c. Wahl der zugewählten Mitglieder in die Pfarrwahlkommission,
    d. Wahl des Präsidiums der Pfarrwahlkommission aus deren Mitte.
  3. Jahresbericht der Kirchenpflege Horgen
  4. Anfragen gemäss § 17 Gemeinde-Gesetz

Im Anschluss an den Geschäftsteil der Kirchgemeindeversammlung:
− Verabschiedung der zurücktretenden Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sowie deren Präsidenten
− Begrüssung der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sowie deren Präsidenten der Amtsperiode 2026 – 2030
− Informationen der Kirchenpflege und Aussprache

Die Akten zu den Traktanden 1 – 4 liegen im Sekretariat der Kirchgemeinde, Kelliweg 21, ab dem 11. Mai 2026 zur Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen finden Sie ebenfalls unter www.refhorgen.ch. Auf Wunsch hin werden die Unterlagen per Post/E-Mail zugestellt (Anfragen sind per E-Mail an sekretariat@refhorgen.ch zu richten).

Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Evang.-ref. Landeskirche ab dem 16. Altersjahr, die über das Schweizer Bürgerrecht, eine Niederlassung oder Aufenthaltsbewilligung verfügen und den politischen Wohnsitz in Horgen haben. Gäste sind willkommen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch an dieser Kirchgemeindeversammlung.

Horgen, 24. April 2026                                            

Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen

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