Amtliche Publikationen

Gemäss Art. 8 der Kirchgemeindeordnung der Kirchgemeinde Horgen und dem entsprechenden Beschluss der Kirchenpflege vom 14. Dezember 2023 erfolgen die amtlichen Publikationen in elektronischer Form auf der Website der Reformierten Kirchgemeinde Horgen. Die Publikation erfolgt wenn möglich auch im reformiert.regional, es gelten jedoch für die Rechtsfolgen die Publikationen auf der Website der Kirchgemeinde.

Zudem werden die Meldungen auf dem Digitalen Amtsblatt Schweiz in elektronischer Form publiziert. An dieser Stelle können Sie eine Benachrichtigung abonnieren. Die Meldungen werden Ihnen entsprechend Ihren Suchkriterien zugestellt.


Kirchgemeindeversammlung vom 6. Juni 2024

Donnerstag, 6. Juni 2024, 19 Uhr
Ref. Kirchgemeindehaus Horgen, kleiner Saal

Traktanden:

1.    Bauabrechnung Elekroinstallationen Ref. Kirchgemeindehaus Horgen, Kelliweg 21

2.    Jahresrechnung 2023 Kirchgemeindegut Horgen und Heimat-Stiftung Horgen

a.     Laufende Rechnung
b.     Investitionsrechnung
c.     Bestandesrechnung (Bilanz)
d.     Sonderrechnungen
e.     Jahresrechnung und Bilanz der Heimat-Stiftung Horgen
f.     Abschiede

3.    Orgelrevision Kirche Horgen: Projektierungskredit CHF 60’000.00

4.    Sanierung Dach Kirche Horgen: Projektierungskredit CHF 65’000.00

5.    Pfarrneuwahl von Pfr. Renato Pfeffer für die Amtsdauer 2024 – 2028, Stellenpensum 40% (20% zugeteilte Pfarrstelle/20% gemeindeeigene Pfarrstelle), Jugendpfarramt H2OT

6.    Jahresbericht der Kirchenpflege Horgen

7.    Anfragen gemäss § 17 Gemeinde-Gesetz

Im Anschluss an den Geschäftsteil der Kirchgemeindeversammlung:

  • Informationen der Kirchenpflege und Aussprache

Die Akten zu den Traktanden 1 – 7 liegen im Sekretariat der Kirchgemeinde, Kelliweg 21, ab dem 13. Mai 2024 zur Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen finden Sie ebenfalls unter www.refhorgen.ch. Auf Wunsch hin werden die Unterlagen per Post/Mail zugestellt (Anfragen sind per Mail an sekretariat@refhorgen.ch zu richten).

Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Evang.-ref. Landeskirche ab dem 16. Altersjahr, die über das Schweizer Bürgerrecht, eine Niederlassung oder Aufenthaltsbewilligung verfügen und den politischen Wohnsitz in Horgen haben. Gäste sind willkommen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch an dieser Kirchgemeindeversammlung.

Horgen, 26. April 2024

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Horgen


Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen sowie des Präsidiums für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 / Stille Wahl

Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen sowie einer Präsidentin / eines Präsidenten für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 liegen einzig die folgenden Wahlvorschläge vor:

Als Mitglieder:

  • Hein Wiebke,geb. 1975, selbstständig, Kirchstrasse 71e, Horgen
  • Walpoth Marc, geb. 1978, Jurist, Sagiweg 15, Horgen.

Von den bisherigen Mitgliedern als Präsident:

  • Pfister Jürg, geb. 1947, pensioniert, Plattenrain 7, Horgen.

Da die Voraussetzungen für die stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte und Art. 160 der Kirchenordnung der evang.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der Kirchgemeindeordnung erfüllt sind, hat die Kirchenpflege am 18. April 2024 die zur Wahl vorgeschlagenen Personen für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 als gewählt erklärt.

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Horgen, 19. April 2024


Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen sowie des Präsidiums für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 / Provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung der zweiten Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 2. Februar 2024 sind für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Horgen sowie einer Präsidentin / eines Präsidenten für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 innerhalb der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglieder:

  • Hein Wiebke, geb. 1975, selbstständig, Kirchstrasse 71e, Horgen
  • Walpoth Marc, geb. 1978, Jurist, Sagiweg 15, Horgen.

Von den bisherigen Mitgliedern als Präsident:

  • Pfister Jürg, geb. 1947, pensioniert, Plattenrain 7, Horgen.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 26. März 2024, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können.

Wählbar ist, wer Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich ist, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr vollendet hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die wahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 9. Juni 2024 eine Urnenwahl (erster Wahlgang) durchgeführt. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Publiziert am 19. März 2024


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