Gemäss Art. 8 der Kirchgemeindeordnung der Kirchgemeinde Horgen und dem entsprechenden Beschluss der Kirchenpflege vom 14. Dezember 2023 erfolgen die amtlichen Publikationen in elektronischer Form auf der Website der Reformierten Kirchgemeinde Horgen. Die Publikation erfolgt wenn möglich auch im reformiert.regional, es gelten jedoch für die Rechtsfolgen die Publikationen auf der Website der Kirchgemeinde.
Zudem werden die Meldungen auf dem Digitalen Amtsblatt Schweiz in elektronischer Form publiziert. An dieser Stelle können Sie eine Benachrichtigung abonnieren. Die Meldungen werden Ihnen entsprechend Ihren Suchkriterien zugestellt.
Anordnung einer Urnenabstimmung
Am Sonntag, 9. Februar 2025, findet folgende Urnenabstimmung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen statt:
- Bewilligung eines Ausführungskredits von CHF 2,5 Mio. zu Lasten der Investitionsrechnung für die Revision der Orgel in der reformierten Kirche Horgen.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die in der Gemeinde Horgen politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet haben sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Die Vorschriften bezüglich persönlicher Stimmabgabe, Stellvertretung und brieflicher Stimmabgabe sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, c/o Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Horgen, 20. Dezember 2024
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Horgen