Auftrag Kirchenpflege

Die Kirchenpflege ist kirchliches Leitungsorgan. Ihre Mitglieder tragen, gemeinsam mit den Pfarrerpersonen und kirchlichen Mitarbeitenden, Verantwortung für das Gemeindeleben.

Die Kirchenpflege ist die beratende, vollziehende, beaufsichtigende und  verwaltende Behörde der Kirchgemeinde. Wie Gemeinderat und Schulpflege  bildet sie einen öffentlich-rechtlichen Gemeindevorstand. Ihr Wirken erfolgt auf Grundlage der massgebenden Gesetzesgrundlagen, insbesondere die  Kirchenordnung und die Kirchgemeindeordnung. Sie achtet die demokratische  und rechtsstaatliche Arbeitsweise, die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den anderen öffentlichen Körperschaften sowie den Dienst der reformierten Kirche an der ganzen Gesellschaft.

Die Kirchenpflege vertritt die Kirchgemeinde nach aussen und ist verantwortlich  für die Organisation, die Finanzen und die Liegenschaften der Kirchgemeinde. Sie  trägt die umfassende Verantwortung für die Mitarbeitenden der Kirchgemeinde. Sie wirkt bei gottesdienstlichen Aufgaben mit und nimmt am Leben der Kirchgemeinde teil.

Die Kirchenpflege führt über das kirchliche Leben der Gemeinde, die Amtsführung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Aufgabenerfüllung durch Angestellte und  Freiwillige Aufsicht.

Sie wird auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt.

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