Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission wird von der Kirchgemeindeversammlung gewählt und ist zuständig für die Kontrolle des Finanzhaushaltes der Kirchgemeinde. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, einschliesslich der Präsidentin oder des Präsidenten. Die Rechnungsprüfungskommission prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite an die Stimmberechtigten auf deren finanzrechtliche Zulässigkeit und Angemessenheit sowie die rechnerische Richtigkeit. Sie erstattet dazu Bericht und Antrag an die Kirchgemeindeversammlung.
Kommissionen und Arbeitsgruppen in unserer Kirchgemeinde
Die Kirchenpflege kann für bestimmte Sachbereiche Kommissionen und zur Bearbeitung einzelner Geschäfte Arbeitsgruppen bestellen. Sie ernennt die Mitglieder, formuliert den Auftrag und regelt die Befugnisse von Kommissionen und Arbeitsgruppen, welche in der Regel von einem Mitglied der Kirchenpflege geleitet werden. Der Einsitz in Kommissionen und Arbeitsgruppen steht Mitgliedern der Kirchgemeinde und weiteren Personen offen.
Pfarrkonvent
Pfarrerinnen und Pfarrer bilden in Kirchgemeinden mit mehr als einer Pfarrstelle den Pfarrkonvent. Sie wählen den Vorsitz, welcher in erster Linie verantwortlich für die Zusammenarbeit mit der Kirchenpflege und dem Gemeindekonvent ist. Der Pfarrkonvent ist Teil des Pfarrkapitels, in dem sich die Gemeindepfarrer und Gemeindepfarrerinnen aus verschiedenen Gemeinden versammeln.
Gemeindekonvent
Pfarrerinnen, Pfarrer und Angestellte bilden den Gemeindekonvent. Der Gemeindekonvent koordiniert und fördert die Zusammenarbeit sowie den Informationsaustausch zwischen dem Pfarramt, den weiteren Diensten und den Freiwilligen der Kirchgemeinde. Er unterstützt den sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, eine zielorientierte Arbeitsweise und die Qualitätsentwicklung der kirchgemeindlichen Arbeit. Die Kirchenpflege regelt die Organisation sowie die Zusammensetzung des Gemeindekonventes und wählt auf Vorschlag des Gemeindekonvents deren Leitung. Der Gemeindekonvent kann im Rahmen seiner Aufgaben durch die Konventsleitung Anträge an das zuständige Ressort stellen oder, sofern keine Zuständigkeit gegeben ist, direkt an die Kirchenpflege stellen.